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Ab dem 3.August 2009 konnte der Gebäudeenergieausweis der Kantone, kurz GEAK, bezogen werden. Der GEAK ist eine Energieetikette für Gebäude. Das Bundesamt für Energie unterstützte die ersten 15'000 GEAK Ausweise mit Expertenbericht. Dieser GEAK "plus" kosten 1'200.- Franken wovon das Bundesamt für Energie 1'000.- übernimmt. Die Aktion war in kürzester Zeit "ausgebucht".
Verstärkte Förderung für energetische Sanierungen im Kanton Zürich
Der Kanton Zürich fördert die Sanierung Ihres Gebäudes. Wie in allen Kantonen erhalten Sie Fördergeld für die verbesserte Wärmedämmung von Einzelbauten. Gesamtsanierungen nach Minergie Standard erhalten einen zusätzlichen Förderbeitrag. Für die Nutzung erneuerbarer Energien sind weitere Förderbeiträge erhältlich.
Förderprogramm Energie im Kanton Zürich ab 2010
Fördersätze und Bedingungen für die Gebäudesanierung finden Sie im Gesuchsformular (Muster). Die Wegleitung hilft Ihnen Schritt für Schritt beim Ausfüllen.
Alle Subventionen auf einen Blick: Auf www.infosubventionen.ch sehen Sie sofort, welche Subventionen von Bund, Kanton, Gemeinde oder Energieversorger wann und bei wem beantragt werden können.
Eine Übersicht über die verschiedenen Förderprogramme finden Sie unter der Rubrik Links, Allgmein.
Gefördert werden zum Beispiel Sonnenkollektoren, Sanierung der Gebäudehülle oder der Aufbau von Fernwärmenetzen.
Eine Übersicht über die Förderprogramme in Ihrer Gemeinde finden Sie ausserdem unter www.energiefranken.ch
Bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Energiesparmassnahmen und Gebäudeunterhalt im Kanton Zürich gibt das AWEL, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft der Baudirektion Auskunft.
Die Wartefrist von 2 Jahren seit dem Erwerb - besser bekannt unter der "Dumont-Praxis" wird in absehbarer Zeit fallen. Am 1.1.2010 sind bei der direkten Bundessteuer Instandstellungskosten für alle Liegenschaften ab Erwerb abzugsfähig. Der Bundesrat hat am 25.3.2009 die Inkraftsetzung des entsprechenden Bundesgesetzes beschlossen. Für die Anpassung des kantonalen Rechts ist im Steuerharmonisierungsgesetz eine zweijährige Uebergangsfrist verankert worden.
Die EKZ beteiligt sich an verschiedenen Projekten im Bereich von Kleinwasserkraft und Biomasse. So sind sie an einem Projekt beteiligt, bei dem verschiedenen Bauern einer Region ihre nasse Biomasse (z. B. Gülle, Mist) in eine Anlage liefern, wo ihr die Energie entzogen und verstromt wird. Danach erhalten die Bauern die Biomasse als Dünger für ihre Felder zurück.