Stiftung Klimarappen

Förderberechtigt sind Gebäude, die zum Zeitpunkt der Gesuchsstellung kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Gebäude ist vor 1990 erstellt worden.
  • Das Gebäude wird mit Öl oder Gas und im normalen Temperaturbereich (> 18° C) beheizt.
  • Mindestens zwei der drei Gebäudehüllenelemente Fassade, Dach/Estrichboden oder Fenster werden im eingereichten Projekt vollständig erneuert.
  • Die Investitionssumme beträgt mindestens SFr. 20'000SFr. (afu sg)

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