Stiftung Klimarappen
Förderberechtigt sind Gebäude, die zum Zeitpunkt der Gesuchsstellung kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Das Gebäude ist vor 1990 erstellt worden.
- Das Gebäude wird mit Öl oder Gas und im normalen Temperaturbereich (> 18° C) beheizt.
- Mindestens zwei der drei Gebäudehüllenelemente Fassade,
Dach/Estrichboden oder Fenster werden im eingereichten Projekt
vollständig erneuert.
- Die Investitionssumme beträgt mindestens SFr. 20'000SFr. (afu sg)
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